Artikel vom 16.09.2020
Kassengesetz
MU fordert Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist
Die Nichtbeanstandungsregelung für Kassen, die nicht über eine zertifizierte Technische-Sicherheits-Einrichtung (TSE) muss verlängert werden. Diese soll zum 30 September 2020 auslaufen. Daraufhin haben 15 Bundesländer per Allgemeinverfügung eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2021 erlassen.
Der Landesvorsitzende der Mittelstands-Union, Franz Josef Pschierer MdL, begrüßt diese Regelungen – auch von Seiten des Bayerischen Finanzministeriums. Er fordert Bundesfinanzminister Scholz dazu auf, die Allgemeinverfügungen der Bundesländer zu akzeptieren – oder selbst eine bundesweite Regelung zu erlassen: „Unsere Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Durch die Herausforderungen der Corona-Pandemie sowie die kurzfristig beschlossene und dringlich umzusetzende Umsatzsteuersenkung ist eine fristgerechte Umsetzung für viele Unternehmen, trotz intensivster Bemühungen, nicht möglich.“ Die bayerische Allgemeinverfügung verlangt nach einem Nachweis, dass ein TSE-zertifiziertes Kassensystem bestellt wurde. Derzeit können die Kassenhersteller den hohen Bedarf an Systemen nicht bedienen.