Artikel vom 07.05.2020
EU-Parlament
Markus Ferber zum BVerfG-Urteil zu EZB-Anleihenkäufen
Heute hat das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des Anleihenkaufprogramms der Europäischen Zentralbank geurteilt. Der Sprecher der EVP-Fraktion im Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) im Europäischen Parlament, Markus Ferber, erklärte dazu:
„Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht nun klare formale Kriterien für die Rechtmäßigkeit des Anleihenkaufprogramms formuliert hat. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip sollte grundsätzlich immer Leitmotiv staatlichen Handelns sein. Die Forderung nach einer Verhältnismäßigkeitsabwägung stellt nicht die Unabhängigkeit der EZB in Frage. Es handelt sich um eine formale Hürde, die nun schnell genommen werden muss.
Die Europäische Zentralbank muss nun zügig die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen, um Bundestag und Bundesregierung die Wahrung ihrer Kontrollrechte zu ermöglichen und eine reibungslose Durchführung der geldpolitischen Maßnahmen zu gewährleisten. Die offenen Fragen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit sollten nun schnell geklärt werden, damit EZB und Bundesbank in der derzeitigen Situation handlungsfähig bleiben.“